Merokey GmbH
GENERAL TERMS AND CONDITIONS (GTC) for the use of Merokey stations
Status 01.05.2021; Last change of the GTC: 01.05.2021
1. General
1.1 These GTC apply to the registration for use as well as the use of the Merokey bicycle lock stations by customers (hereinafter also referred to as users). Merokey GmbH (hereinafter referred to as Merokey) has been commissioned by the owner or operator of the bicycle parking facility to make Merokey bicycle parking stations (hereinafter referred to as Merokey stations) available to registered customers in its name via a web application, subject to availability.
1.2 The service for the use of Merokey stations is provided using a web app. By registering based on this GTC, the users enter into a framework agreement that enables them to conclude individual contracts for the specific use of a Merokey station or another service offered via the Merokey app.
1.3 The service for the use of Merokey stations is provided using a web app. By registering based on this GTC, the users enter into a framework agreement that enables them to conclude individual contracts for the specific use of a Merokey station or another service offered via the Merokey app.
2. Prerequisites for use, registration
2.1 To use the Merokey stations, registration on the website www.merokey.com is required, specifying personal data, hereinafter referred to as USER DATA. The use of services that may be subject to a charge is only permitted for users 14 years of age or older unless such use takes place within the scope of the “family sharing” described in section 6. The USER DATA must be correct and complete. The data required for registration are: first and last name of the customer, mobile phone number, E-mail address, date of birth, address
2.2 By completing registration, the customer declares that he/she fully accepts the GTC as amended from time to time and the provisions of data protection law and a framework agreement for the use of Merokey stations is concluded between Merokey and the user. The Merokey-web-app (Smart APP) can be accessed via a standard Internet browser.
2.3 By reserving or booking an available parking space via the Merokey app or https://www.merokey.com or https://service.merokey.com or a QR code or an available RFID key, an individual usage agreement is established between Merokey and the user, which ends with the completed collection process of the vehicle.
3. Terms of Use
3.1 The Merokey stations must be used properly and with care following the instructions and the GTC. Users are obligated to familiarize themselves with the operation of the Merokey station before use and to use it in compliance with the proper mode of operation according to the notice on-site or the information on the website. The use is at the user’s own risk.
3.2 Users can reserve available parking spaces via the Merokey-web-app. This reservation is only valid for a certain period and expires automatically if it is not used. Reservations may be subject to a fee.
3.3 Use begins with the reservation or direct booking of a parking space on site. Each parking space resp. Merokey Station is provided with an individual number and a QR code.
3.4 Use by the user ends when the bicycle or vehicle is collected and the barrier rope is properly returned to the Merokey station.
3.5 In the event of improper use, Merokey is entitled at any time to block the customer’s user data and to prohibit him/her from further use of the stations.
3.6 Any damage to or defects in the Merokey station occurring during use must be reported to Merokey immediately by e-mail at info@merokey.com.
3.7 Merokey does not guarantee that the stations will be available at all times.
4. Maximum period of use and removal of vehicles.
The maximum continuous period of use resp. parking time of a vehicle is 72 hours and begins with the date and time specified in the booking. If the user does not remove the parked vehicle after the expiry of this maximum continuous period of use, he/she will be notified of the appropriate pick-up period by e-mail to the last notified e-mail address or by SMS. After the expiry of the pick-up period, Merokey or a third party commissioned by it will remove the vehicle parked in the Merokey station at the user’s expense and store it in a suitable location. If the user does not collect the stored vehicle within 6 months, Merokey is entitled to dispose of the stored vehicle. Merokey shall be entitled to satisfy any claims against the user from any proceeds from the sale of the vehicle. Any proceeds from the sale above this amount shall be handed over to the authorized user.
5. Revocation of the permitted use
There is no legal entitlement to use the Merokey station. Merokey reserves the right to refuse or revoke use at any time without stating a reason. Merokey may discontinue, technically modify or no longer permit the use of the station at any time without stating a reason.
6. Family-Sharing
Within the scope of their registration, customers may name family members or friends in addition to their user data, who can make bookings via their respective user access or have access to their bike settings. The customer is responsible for ensuring that he/she only names such authorized persons if they meet the requirements for use. The customer is obliged to indemnify and hold Merokey harmless for any resulting disadvantages.
7. Chargeable uses
7.1 Registration for chargeable use may only be made by persons who have reached the age of 14.
7.2 For any paid use of Merokey stations, the usage fees are to be paid following the notice on-site or per the price table on the website or the web-app. Merokey may determine time intervals and a maximum continuous period of use for paid use with fixed prices in each case. The prices according to the current price table at the time of the conclusion of the individual agreement shall apply.
7.3 The respective prices shall apply until further notice. Merokey may change these cost amounts at any time. Any change will be announced by Merokey on the website www.merokey.com. In this case, customers have the option to terminate the contractual relationship with immediate effect.
7.4 The introduction or increase of any registration fees or annual fees shall be announced in due time; in this case, customers shall have the option to terminate the contractual relationship without paying these fees.
7.5 The calculation of costs ends with the proper completion of the collection of the vehicle. customers can view an overview of their usage on the Internet at www.merokey.com or in the web-app after logging into the customer profile.
8. Payment for use, payment method
8.1 For chargeable use of Merokey stations or other services, users must provide the data required for billing and load a credit balance when registering. The credit is topped up via external payment providers. The most common online payment options are offered here. To protect the credit balance, a 2-stage authentication utilizing an SMS access code is provided for registration.
8.2 Users are not entitled to offset counterclaims of Merokey against their claims unless Merokey has acknowledged the counterclaim if there is a legally binding court decision on the counterclaim of the user or in case of insolvency of Merokey.
9. Payment and default of payment
9.1 By default, the debit from the loaded credit is made automatically after completion of the reservation (cancellation or suspension) or after removal of the bike. If the credit balance reaches a negative amount due to an action, the credit balance may have to be topped up before new action. An ongoing promotion can always be completed.
9.2 Objections to amounts charged by Merokey must be made in writing within one month of the amount being debited from the credit balance. The customer’s repayment claims will be credited to his/her customer account and offset against the next due claim unless the customer instructs otherwise.
10. Liability of the customer
10.1 Customers shall be liable for all damages caused by them or by third parties for which they are responsible, which are incurred by Merokey or the owner of the Merokey stations in connection with the use of these stations.
10.2 The customer shall fully indemnify and hold Merokey or the owner of the Merokey stations harmless for any damage culpably caused by the customer to third parties in connection with the use of Merokey stations.
11. Liability of Merokey
11.1 Merokey’s liability for all damages caused by it, except for personal injury, is limited to intent and gross negligence.
11.2 Merokey shall not be liable for damage to the parked vehicles by third parties or the loss of the parked vehicles unless Merokey is guilty of gross negligence. Furthermore, Merokey shall not be liable for damages caused directly or indirectly by force majeure, nor for consequential damages or loss of profit. Merokey is furthermore not responsible for the condition of other localities such as access routes.
11.3 Compensation for proven damages by Merokey is limited to a maximum amount of € 500,–, except for personal injuries.
12. User data
12.1 The customer may change his/her USER DATA at any time and as often as desired.
12.2 The customer undertakes to protect his/her personal USER DATA, in particular, his/her password, from unauthorized access by third parties.
12.3 Under his/her responsibility, the customer may allow third parties who have reached the age of 14 to use his/her USER DATA. In this case, the customer shall be obligated to transfer the present GTC to a third party. In any case, the customer shall be jointly and severally liable with the authorized third party in this case.
12.4 Should the customer become aware of indications that his/her USER DATA is being misused, he/she is obliged to inform Merokey immediately and to change the password without delay. Merokey expressly points out that Merokey employees are only authorized to request the password if the customer contacts them.
12.5 If the customer fails to make this notification, he/she shall be liable for all damages that would have been avoided by the immediate notification.
12.6 The customer is obligated to inform Merokey immediately of any changes to his/her personal data and – in the case of chargeable uses – to the data relevant for billing (account number, bank details).
13 Duration and Termination of the Agreement
13.1 The framework agreement is concluded for an indefinite period. Both contracting parties shall be entitled to terminate the agreement with immediate effect at any time. Termination or revocation of the registration shall be effected by written notice to Merokey. Any credit balance will be transferred back less the processing fee, stating the account number in the termination disc.
13.2 In particular in the event of unauthorized use or misuse of the USER DATA, Merokey shall be entitled at any time to block the Customer, to prohibit him/her from further use of the Merokey stations, and to terminate the contractual relationship with immediate effect.
13.3 An individual agreement shall end when the user duly terminates the respective setting process at a Merokey station or the booked use.
14. Data protection
14.1 The customer hereby gives his/her express, revocable consent that Merokey may automatically process and store all data of any kind received by him/her in connection with the conclusion of this contract.
14.2 Merokey processes personal data of the users only in compliance with the legal data protection regulations (in particular Art 6 para 1 GDPR). Accordingly, data will only be processed if legal permission exists; in particular, if the data processing is contractually required for the fulfillment of Merokey’s services or if the user’s consent has been given. The aforementioned personal data are processed for the following purposes: -Fulfillment of contractual obligations and services. -to compile usage statistics -to respond to inquiries
14.3 The customer hereby grants his/her express consent, which may be revoked at any time, for Merokey to record all processes concerning a customer, a customer account, and the corresponding user data, in particular transaction data, for evidentiary purposes for a maximum of 7 years. The recording is used to verify the accuracy of the collected invoice amounts. The stored data will be kept secure from access by unauthorized persons.
14.4 Data will only be passed on within the scope of legal requirements. Merokey only discloses data if this is necessary, e.g. based on Art 6 para 1 lit b GDPR for the performance of the service or due to an overriding legitimate interest in an economic and effective operation following Art 6 para 1 lit f GDPR. Merokey may use subcontractors, e.g. a call center that handles customer inquiries on behalf, a payment provider for online payments, and a technical processor for the operation of the online services. Payment data such as credit card numbers or account information are known only to the online payment provider and are not stored by Merokey. Subcontractors of Merokey are located in the EU or EEA and are bound by a corresponding order processing. A transfer to third countries does not take place. Merokey takes appropriate legal precautions and corresponding technical and organizational measures to ensure the protection of personal data following the applicable legal provisions.
14.5 Merokey is entitled to disclose information about customers, in particular the address, to authorities to the extent necessary, if the authority proves the initiation of administrative offense or criminal proceedings.
14.6 Merokey takes organizational, contractual, and technical security measures following the state of the art to ensure compliance with the provisions of data protection laws and to protect the data processed by Merokey against accidental or intentional manipulation, loss, destruction, or access by unauthorized persons.
14.7 Rights of users in connection with the processing of personal data Users have the right (i) to request confirmation as to whether data concerned is being processed and to receive information about this data as well as further information and a copy of the data following Art 15 GDPR; (ii) to request that data concerning them be completed or that inaccurate data concerning them be corrected; (iii) to request that data concerning them be erased without undue delay or to request the restriction of the processing of the data following Art 18 GDPR; (iv) to request to receive the data concerning them that they have provided to Merokey be received following Art 20 GDPR and to request that it be transferred to other data controllers; (v) the right to complain about the competent supervisory authority. For this purpose, Merokey shall be contacted by email at info@merokey.com.
14.8 The customer may revoke this declaration of consent at any time in writing to Merokey GmbH, Grillparzergasse 5, 2603 Felixdorf or by e-mail to info@merokey.com and at the same time terminate the contractual relationship with immediate effect.
15. Others
15.1 Austrian law shall apply to the exclusion of the conflict of laws rules of private international law and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods. The contractual language is German.
15.2 The place of jurisdiction for all disputes arising from agreements on use within the meaning of this GTC between Merokey and the entrepreneurial customer is the court with local jurisdiction for Merokey’s registered office. For legal disputes with consumers within the meaning of the KSchG, the statutory places of jurisdiction shall apply.
15.3 Verbal subsidiary agreements do not exist. Individual agreements that deviate from this GTC must be agreed upon in writing.
15.4 All declarations with a legally binding nature within the scope of a usage agreement within the meaning of this GTC must be made in writing to the last known e-mail address of the respective contractual partner.
15.5 The legal invalidity of individual parts and provisions of these GTC shall not affect the validity of the remaining provisions. The invalid provision shall be replaced by a legally permissible provision that comes as close as possible to the meaning and purpose of the invalid provision.
01.05.2021 Merokey GmbH,
Mail: info@merokey.com
Website: www.merokey.com
Merokey GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Business Kunden
Stand 01.12.2020; Letzte Änderung der AGB: 01.05.2021
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Merokey und dem Kunden wird ausschließlich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Abweichende Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann vor, wenn sie schriftlich niedergelegt und von Merokey ausdrücklich akzeptiert wurden.
1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen Merokey und dem Kunden, auch wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Merokey ist nicht verpflichtet, entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu widersprechen.
2. Anbote und Vertragsabschluss
2.1. Merokey zugegangene Anbote werden von Merokey ausschließlich durch schriftliche Annahmeerklärung oder durch Erfüllung angenommen. Merokey ist auch bei Bestehen einer dauernden Geschäftsverbindung nicht verpflichtet, zugegangenen Angeboten ausdrücklich zu widersprechen. Der Anbotsteller ist an sein Angebot für 4 Wochen gebunden.
2.2. Anbote von Merokey sind stets freibleibend, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Merokey ist daher berechtigt, seine Anbote bis zum Vertragsschluss jederzeit beliebig abzuändern oder zu widerrufen.
2.3. Sämtliche Kostenvoranschläge von Merokey sind unverbindlich. Merokey ist nicht verpflichtet, bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen auf diese hinzuweisen. Weist Merokey auf die Kostenüberschreitung hin, so gilt diese als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
2.4. Sämtliche Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind unverbindlich. Merokey behält sich deren jederzeitige Abänderung vor. Sämtliche Ansprüche aufgrund derartiger Angaben, insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, werden einvernehmlich ausgeschlossen.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – ab Werk exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Sämtliche Zahlungen sind bei Rechnungserhalt binnen 10 Tagen spesenfrei und ohne Abzug fällig. Der Zahlungsverzug tritt von selbst ein, ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf.
3.3. Im Falle des Zahlungsverzuges vereinbaren die Vertragsteile Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. Merokey ist berechtigt, sich zur Betreibung seiner offenen Forderungen eines Inkassodienstes oder anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Der Kunde verpflichtet sich, Merokey sämtliche dabei entstehenden Kosten zu ersetzen.
3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Merokey berechtigt, das Vertragsverhältnis, sei es auf bestimmte oder unbestimmte Dauer, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Merokey kommt wahlweise das Recht zu, den angebotenen Dienst bzw. seine Dienstleistungen unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen zu unterbrechen. Die Pflicht zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes bleibt in diesem Fall aufrecht. Sonstige Rechte zur sofortigen Auflösung oder Dienstunterbrechung durch Merokey, insbesondere nach sonstigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.
3.5. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Merokey ist ausgeschlossen, es sei denn die behaupteten offenen Forderungen sind von Merokey ausdrücklich schriftlich anerkannt worden.
3.6. Sofern der Kunde innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungserhalt keine schriftlichen Einwendungen gegen die Rechnung erhebt, gilt die Rechnung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach als anerkannt.
3.7.Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird nach dem VPI 2015 oder einem an dessen Stelle tretenden Index wertgesichert. Als Ausgangsbasis gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Eine Anpassung des Entgeltes wird jeweils im Folgemonat zu jenem Monat wirksam, in dem sich der Indexwert um mehr als 3% verändert.
3.8. Sämtliche von Merokey gelieferten Waren/Dienstleistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung im Eigentum von Merokey. Während aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware auf seine Kosten instand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (wie etwa einem Zahlungsverzug) ist Merokey berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzuholen, wobei dadurch kein Vertragsrücktritt eintritt. Der Kunde ist diesfalls zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
4. Liefer- und Fertigstellungstermine
Merokey ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, wobei angemessene Lieferfristenüberschreitungen als vom Kunden genehmigt gelten. Fixgeschäfte müssen explizit vereinbart werden. Falls Merokey schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Merokey zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen wie etwa behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines Lieferanten ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Merokey kann diesfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Die Art der Versendung bestimmt Merokey. Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten kann Merokey ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Kunden sind – soweit eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war – verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
5. Pflichten des Kunden
Für die vertragskonforme Ausführung der Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlichen Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet Merokey nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, aus den durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Betriebes erforderliche Energie ist vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
6. Montage
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag der Montageort zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für die Montage ist, widrigenfalls Merokey berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden einzufordern. Eventuell ergänzend zur Vertragserfüllung erforderliche Arbeiten anderer Professionisten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Sollten diese zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass Merokey umgehend mit der Montage beginnen kann, können allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden eingefordert werden. Kosten für entstehende Nacharbeiten sowie für die Beseitigung von bei vertragskonformer Lieferung bzw. Leistung üblichen und die Endreinigung trägt der Kunde. Strom ist vom Kunden zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsscheines zu bestätigen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Die Gewährleistung für Waren oder Dienstleistungen von Merokey beschränkt sich auf Verbesserung. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegenüber Merokey sind bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe geltend zu machen. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und bei Hervorkommen eines Mangels diesen binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Nacherfüllung oder Verbesserung verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Merokey leistet keine Gewähr für Mängel, die auf einer unsachgemäßen Verwendung, bei nicht zuvor von Merokey genehmigten Reparaturen oder während Zahlungsverzug des Kunden auftreten. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
7.3. Bezieht Merokey Waren oder Dienstleistungen, so ist Merokey zur Wahrung seiner Rechte gegenüber dem Lieferanten nicht verpflichtet, die Waren einer Überprüfung zu unterziehen. Merokey ist berechtigt, entdeckte Mängel innerhalb von 12 Monaten dem Lieferanten schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge).
7.4. Die Haftung von Merokey für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, insbesondere Folgeschäden einschließlich Datenverlust und reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, wird generell ausgeschlossen. Die Höhe jedes Schadenersatzanspruches wird auf den jeweiligen Nettoauftragswert der von Merokey zu erbringenden Leistungen, maximal aber auf EUR 100.000,–, beschränkt. Merokey haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können. Weiters haftet Merokey nicht für fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
7.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
7.6. Für den Fall eines kundenseitigen Vertragsrücktrittes nach Vorliegen der Annahmeerklärung ist Merokey – unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche – jedenfalls berechtigt, 30 % – bei Sonderanfertigungen 100 % – der Auftragssumme als pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden, verschuldensunabhängigen Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Merokey aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktritt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
8. Geheimhaltung
8.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller während der Geschäftsbeziehung
mit Merokey – in welcher Form auch immer (schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung) erlangten – Informationen Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte, technischen Zeichnungen, Modelle, Kalkulationen und sonstigen Daten („vertrauliche Informationen“), soweit sie nicht allgemein oder dem Kunden auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind oder der Kunde von Merokey schriftlich von seiner Verpflichtung entbunden wurde. Die vertraulichen Informationen dürfen weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als den Vertragszweck verwendet werden.
8.2. Im Fall der Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, alle vertraulichen Informationen an Merokey zu retournieren oder zu vernichten und alle dazu elektronisch gespeicherten Daten zu löschen. Der Kunde wird Merokey auf deren Aufforderung hin binnen einer Woche schriftlich bestätigen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit in gleichem Umfang auch von den von ihm allenfalls beigezogenen Dienstnehmern, Gesellschaftsorganen und Beratern (wie zB Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern), oder sonstigen Dritten, die Zugang zu den Informationen haben, eingehalten wird.
8.4. Die Verpflichtungen nach Punkt 8 bleiben auch nach vollständiger Erfüllung der Lieferung bzw. Leistung durch Merokey sowie nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zum Kunden aufrecht.
8.5. Im Falle des Verstoßes des Kunden gegen eine der Verpflichtungen nach Punkt 8 ist Merokey berechtigt, für jeden Verstoß eine Pönale iHv 5 % der Bruttoabrechnungssumme zu verlangen. Die vereinbarte Pönale steht Merokey unabhängig vom Verschulden des Kunden zu, der Nachweis eines entsprechenden Schadens ist nicht erforderlich. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche seitens Merokey bleiben auch bei leichter Fahrlässigkeit des Kunden unberührt.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Merokey die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung von berechtigten Interessen erforderlich ist und kein entgegengesetzten schutzwürdigen Interessen des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegen.
9.2. Personenbezogene Daten, die Merokey oder Dritte betreffen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, hat der Kunde insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen und alle sonstigen Bestimmungen der DSGVO zu beachten.
10. Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber Merokey werden ausgeschlossen.
11. Gefahrtragung
Die Gefahr für von Merokey angelieferte und am Leistungsort sachgerecht montierte Anlagen trägt der Kunde.
12. Allgemeines
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
12.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Merokey und dem Kunden ist das sachlich in Betracht kommende Gericht für den Sitz von Merokey zuständig.
12.3. Die Anfechtung bzw. Anpassung von geschlossenen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen seitens des Kunden, insbesondere wegen Irrtums oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, ist ausgeschlossen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.5. Ist der Kunde Verbraucher und bestehen gegenüber Verbrauchern zwingende gesetzliche Regelungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichen, so sind diese gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
12.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieser Bedingung durch mündliche Vereinbarung oder konkludente Handlung wird ausgeschlossen.
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Merokey und dem Kunden wird ausschließlich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Abweichende Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann vor, wenn sie schriftlich niedergelegt und von Merokey ausdrücklich akzeptiert wurden.
1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen Merokey und dem Kunden, auch wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Merokey ist nicht verpflichtet, entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu widersprechen.
2. Anbote und Vertragsabschluss
2.1. Merokey zugegangene Anbote werden von Merokey ausschließlich durch schriftliche Annahmeerklärung oder durch Erfüllung angenommen. Merokey ist auch bei Bestehen einer dauernden Geschäftsverbindung nicht verpflichtet, zugegangenen Angeboten ausdrücklich zu widersprechen. Der Anbotsteller ist an sein Angebot für 4 Wochen gebunden.
2.2. Anbote von Merokey sind stets freibleibend, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Merokey ist daher berechtigt, seine Anbote bis zum Vertragsschluss jederzeit beliebig abzuändern oder zu widerrufen.
2.3. Sämtliche Kostenvoranschläge von Merokey sind unverbindlich. Merokey ist nicht verpflichtet, bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen auf diese hinzuweisen. Weist Merokey auf die Kostenüberschreitung hin, so gilt diese als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
2.4. Sämtliche Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind unverbindlich. Merokey behält sich deren jederzeitige Abänderung vor. Sämtliche Ansprüche aufgrund derartiger Angaben, insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, werden einvernehmlich ausgeschlossen.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – ab Werk exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Sämtliche Zahlungen sind bei Rechnungserhalt binnen 10 Tagen spesenfrei und ohne Abzug fällig. Der Zahlungsverzug tritt von selbst ein, ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf.
3.3. Im Falle des Zahlungsverzuges vereinbaren die Vertragsteile Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. Merokey ist berechtigt, sich zur Betreibung seiner offenen Forderungen eines Inkassodienstes oder anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Der Kunde verpflichtet sich, Merokey sämtliche dabei entstehenden Kosten zu ersetzen.
3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Merokey berechtigt, das Vertragsverhältnis, sei es auf bestimmte oder unbestimmte Dauer, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Merokey kommt wahlweise das Recht zu, den angebotenen Dienst bzw. seine Dienstleistungen unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen zu unterbrechen. Die Pflicht zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes bleibt in diesem Fall aufrecht. Sonstige Rechte zur sofortigen Auflösung oder Dienstunterbrechung durch Merokey, insbesondere nach sonstigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.
3.5. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Merokey ist ausgeschlossen, es sei denn die behaupteten offenen Forderungen sind von Merokey ausdrücklich schriftlich anerkannt worden.
3.6. Sofern der Kunde innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungserhalt keine schriftlichen Einwendungen gegen die Rechnung erhebt, gilt die Rechnung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach als anerkannt.
3.7.Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird nach dem VPI 2015 oder einem an dessen Stelle tretenden Index wertgesichert. Als Ausgangsbasis gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Eine Anpassung des Entgeltes wird jeweils im Folgemonat zu jenem Monat wirksam, in dem sich der Indexwert um mehr als 3% verändert.
3.8. Sämtliche von Merokey gelieferten Waren/Dienstleistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung im Eigentum von Merokey. Während aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware auf seine Kosten instand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (wie etwa einem Zahlungsverzug) ist Merokey berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzuholen, wobei dadurch kein Vertragsrücktritt eintritt. Der Kunde ist diesfalls zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
4. Liefer- und Fertigstellungstermine
Merokey ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, wobei angemessene Lieferfristenüberschreitungen als vom Kunden genehmigt gelten. Fixgeschäfte müssen explizit vereinbart werden. Falls Merokey schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Merokey zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen wie etwa behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines Lieferanten ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Merokey kann diesfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Die Art der Versendung bestimmt Merokey. Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten kann Merokey ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Kunden sind – soweit eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war – verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
5. Pflichten des Kunden
Für die vertragskonforme Ausführung der Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlichen Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet Merokey nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, aus den durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Betriebes erforderliche Energie ist vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
6. Montage
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag der Montageort zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für die Montage ist, widrigenfalls Merokey berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden einzufordern. Eventuell ergänzend zur Vertragserfüllung erforderliche Arbeiten anderer Professionisten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Sollten diese zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass Merokey umgehend mit der Montage beginnen kann, können allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden eingefordert werden. Kosten für entstehende Nacharbeiten sowie für die Beseitigung von bei vertragskonformer Lieferung bzw. Leistung üblichen und die Endreinigung trägt der Kunde. Strom ist vom Kunden zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsscheines zu bestätigen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Die Gewährleistung für Waren oder Dienstleistungen von Merokey beschränkt sich auf Verbesserung. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegenüber Merokey sind bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe geltend zu machen. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und bei Hervorkommen eines Mangels diesen binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Nacherfüllung oder Verbesserung verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Merokey leistet keine Gewähr für Mängel, die auf einer unsachgemäßen Verwendung, bei nicht zuvor von Merokey genehmigten Reparaturen oder während Zahlungsverzug des Kunden auftreten. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
7.3. Bezieht Merokey Waren oder Dienstleistungen, so ist Merokey zur Wahrung seiner Rechte gegenüber dem Lieferanten nicht verpflichtet, die Waren einer Überprüfung zu unterziehen. Merokey ist berechtigt, entdeckte Mängel innerhalb von 12 Monaten dem Lieferanten schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge).
7.4. Die Haftung von Merokey für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, insbesondere Folgeschäden einschließlich Datenverlust und reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, wird generell ausgeschlossen. Die Höhe jedes Schadenersatzanspruches wird auf den jeweiligen Nettoauftragswert der von Merokey zu erbringenden Leistungen, maximal aber auf EUR 100.000,–, beschränkt. Merokey haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können. Weiters haftet Merokey nicht für fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
7.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
7.6. Für den Fall eines kundenseitigen Vertragsrücktrittes nach Vorliegen der Annahmeerklärung ist Merokey – unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche – jedenfalls berechtigt, 30 % – bei Sonderanfertigungen 100 % – der Auftragssumme als pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden, verschuldensunabhängigen Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Merokey aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktritt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
8. Geheimhaltung
8.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller während der Geschäftsbeziehung
mit Merokey – in welcher Form auch immer (schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung) erlangten – Informationen Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte, technischen Zeichnungen, Modelle, Kalkulationen und sonstigen Daten („vertrauliche Informationen“), soweit sie nicht allgemein oder dem Kunden auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind oder der Kunde von Merokey schriftlich von seiner Verpflichtung entbunden wurde. Die vertraulichen Informationen dürfen weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als den Vertragszweck verwendet werden.
8.2. Im Fall der Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, alle vertraulichen Informationen an Merokey zu retournieren oder zu vernichten und alle dazu elektronisch gespeicherten Daten zu löschen. Der Kunde wird Merokey auf deren Aufforderung hin binnen einer Woche schriftlich bestätigen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit in gleichem Umfang auch von den von ihm allenfalls beigezogenen Dienstnehmern, Gesellschaftsorganen und Beratern (wie zB Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern), oder sonstigen Dritten, die Zugang zu den Informationen haben, eingehalten wird.
8.4. Die Verpflichtungen nach Punkt 8 bleiben auch nach vollständiger Erfüllung der Lieferung bzw. Leistung durch Merokey sowie nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zum Kunden aufrecht.
8.5. Im Falle des Verstoßes des Kunden gegen eine der Verpflichtungen nach Punkt 8 ist Merokey berechtigt, für jeden Verstoß eine Pönale iHv 5 % der Bruttoabrechnungssumme zu verlangen. Die vereinbarte Pönale steht Merokey unabhängig vom Verschulden des Kunden zu, der Nachweis eines entsprechenden Schadens ist nicht erforderlich. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche seitens Merokey bleiben auch bei leichter Fahrlässigkeit des Kunden unberührt.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Merokey die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung von berechtigten Interessen erforderlich ist und kein entgegengesetzten schutzwürdigen Interessen des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegen.
9.2. Personenbezogene Daten, die Merokey oder Dritte betreffen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, hat der Kunde insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen und alle sonstigen Bestimmungen der DSGVO zu beachten.
10. Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber Merokey werden ausgeschlossen.
11. Gefahrtragung
Die Gefahr für von Merokey angelieferte und am Leistungsort sachgerecht montierte Anlagen trägt der Kunde.
12. Allgemeines
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
12.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Merokey und dem Kunden ist das sachlich in Betracht kommende Gericht für den Sitz von Merokey zuständig.
12.3. Die Anfechtung bzw. Anpassung von geschlossenen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen seitens des Kunden, insbesondere wegen Irrtums oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, ist ausgeschlossen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.5. Ist der Kunde Verbraucher und bestehen gegenüber Verbrauchern zwingende gesetzliche Regelungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichen, so sind diese gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
12.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieser Bedingung durch mündliche Vereinbarung oder konkludente Handlung wird ausgeschlossen.