Merokey GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für die Nutzung von Merokey-Stationen
Stand 01.05.2021; Letzte Änderung der AGB: 01.05.2021
1. Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für die Registrierung zur Nutzung sowie die Nutzung der Merokey-Radabsperrstationen durch Kund*innen (im Folgenden auch Nutzer*innen genannt). Die Merokey GmbH (im Folgenden Merokey genannt) ist vom Inhaber bzw. Betreiber der Radabstellanlage beauftragt, im eigenen Namen den registrierten Kund*innen bei bestehender Verfügbarkeit Merokey-Radabsperrstationen (in der Folge Merokey-Stationen genannt) im Wege einer Web-Applikation zur Verfügung zu stellen.
1.2 Das Service für die Nutzung der Merokey-Stationen wird mittels Web-App abgewickelt. Die Nutzer*innen schließen durch Registrierung auf Basis dieser AGB einen Rahmenvertrag ab, der es ihnen ermöglicht, Einzelverträge über die konkrete Nutzung einer Merokey-Station oder eines anderen über die Merokey-App angebotenen Services abzuschließen.
1.3 Merokey behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Allfällige Änderungen sowie die aktualisierte Fassung der AGB werden den Nutzer*innen per E-Mail an die bei der Registrierung bekanntgegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt und auf der Website von Merokey veröffentlicht. Widerspricht der/die Nutzer*in nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Auf diese Folge wird der/die Nutzer*in in der Benachrichtigungsmail ausdrücklich hingewiesen.
2. Nutzungsvoraussetzungen, Registrierung
2.1 Für die Nutzung der Merokey-Stationen ist eine Registrierung auf der Website www.merokey.com unter Angabe von persönlichen Daten erforderlich, die im Folgenden als NUTZERDATEN bezeichnet werden. Die Nutzung von allenfalls kostenpflichtigen Services ist nur für Nutzer*innen ab dem 14. Lebensjahr gestattet, außer eine derartige Nutzung erfolgt im Rahmen des unter Punkt 6. beschriebenen „Family-Sharing“. Die NUTZERDATEN müssen richtig und vollständig sein. Die für die Registrierung notwendigen Daten sind: Vor und Nachname des Kunden, Mobile Rufnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, und Anschrift
2.2 Durch die abgeschlossene Registrierung erklärt der Kunde/die Kundin, dass er/sie die AGB in der jeweils gültigen Form sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollinhaltlich akzeptiert und es kommt eine Rahmenvereinbarung für die Nutzung von Merokey-Stationen zwischen Merokey und dem/der Nutzer*in zustande. Die Web-App (Smart-APP) der Merokey kann über einen gängigen Internet Browser aufgerufen werden.
2.3 Mit Reservierung oder Buchung eines verfügbaren Stellplatzes über die Merokey-App bzw. alternativ über https://www.merokey.com bzw. https://service.merokey.com oder einen QR-Code oder einen verfügbaren RFID Schlüssel wird eine Einzelnutzungsvereinbarung zwischen Merokey und dem/der Nutzer*in begründet, die mit dem abgeschlossenen Abholvorgang des Fahrzeuges endet.
3. Nutzungsbedingungen
3.1 Die Merokey-Stationen müssen entsprechend der Anleitung sachgerecht sowie pfleglich und gemäß diesen AGB genutzt werden. Nutzer*innen sind verpflichtet sich vor der Nutzung mit der Bedienung der Merokey-Station vertraut zu machen und diese unter Beachtung der ordnungsgemäßen Funktionsweise gemäß Aushang vor Ort oder Info auf der Website zu verwenden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
3.2 Nutzer*innen können verfügbare Stellplätze über die Merokey-App reservieren. Diese Reservierung ist nur für einen bestimmten Zeitraum verfügbar und erlischt automatisch, falls diese nicht in Anspruch genommen wird. Reservierungen sind gegebenenfalls kostenpflichtig.
3.3 Die Nutzung beginnt mit der Reservierung oder der unmittelbaren Buchung eines Stellplatzes vor Ort. Jeder Stellplatz bzw. Merokey Station ist mit einer individuellen Nummer und einem QR-Code versehen.
3.4 Mit Abholung des Fahrrads bzw. Fahrzeuges und ordnungsgemäßer Rückführung des Absperrseiles in die Merokey-Station endet die Nutzung durch den/die Nutzer*in.
3.5 Bei unsachgemäßer Nutzung ist Merokey jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden/der Kundin zu sperren und ihm/ihr die weitere Benutzung der Stationen zu untersagen.
3.6 Während der Nutzung auftretende Beschädigungen bzw. Mängel der Merokey-Station müssen Merokey unverzüglich per E-Mail unter info@merokey.com gemeldet werden.
3.7 Merokey leistet keine Gewähr dafür, dass die Stationen ständig verfügbar sind.
4. Maximale Nutzungsdauer und Entfernung von Fahrzeugen
Die durchgehende Nutzungsdauer bzw. die Dauer der Einstellung eines Fahrzeuges beträgt maximal 72 Stunden und beginnt mit dem in der Buchung angegebenen Datum und Uhrzeit. Falls der/die Nutzer*in nach Ablauf dieser maximalen durchgehenden Nutzungsdauer das eingestellte Fahrzeug nicht entfernt, wird er/sie per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder per SMS über die angemessene Abholfrist verständigt. Nach Ablauf der Abholfrist entfernt Merokey oder von ihr beauftragte Dritte das in der Merokey-Station abgestellte Fahrzeug auf Kosten des/der Nutzer*in und lagert dieses an einem geeigneten Ort. Holt der/die Nutzer*in das eingelagerte Fahrzeug nicht innerhalb von 6 Monaten ab, ist Merokey berechtigt, das eingelagerte Fahrzeug zu verwerten oder zu entsorgen. Merokey ist berechtigt, gegen den/die Nutzer*in bestehende Ansprüche aus einem allfälligen Verwertungserlös des Fahrzeuges zu befriedigen. Ein darüber hinaus gehender Verwertungserlös wird dem/der berechtigten Nutzer*in ausgefolgt.
5. Widerruf der gestatteten Nutzung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Merokey-Station. Merokey behält sich das Recht vor, eine Nutzung jederzeit ohne Angabe eines Grundes abzulehnen oder zu widerrufen. Merokey kann ohne Angabe von Gründen die Station jederzeit auflassen, technisch verändern oder die Nutzung nicht mehr gestatten.
6. Family-Sharing
Kund*innen dürfen im Rahmen ihrer Registrierung ergänzend zu ihren Nutzerdaten Familienangehörige oder Freunde benennen, die über deren jeweiligen User-Zugang Buchungen vornehmen oder über deren Rad-Einstellungen verfügen können. Der/die Kunde/Kundin trägt die Verantwortung dafür, dass er/sie derart Berechtigte nur benennt, wenn diese die Nutzungsvoraussetzungen erfüllen. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, Merokey für alle daraus resultierenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.
7. Kostenpflichtige Nutzungen
7.1 Eine Registrierung darf bei kostenpflichtigen Nutzungen ausschließlich von Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, vorgenommen werden.
7.2 Für allenfalls kostenpflichtige Nutzungen von Merokey-Stationen sind die Nutzungsentgelte gemäß dem Aushang vor Ort oder gemäß der Preistabelle auf der Website bzw. der Web-App zu entrichten. Merokey kann für die entgeltliche Nutzung Zeitintervalle und eine maximale durchgehende Nutzungsdauer mit jeweils festgelegten Fixpreisen bestimmen. Es gelten die Preise gemäß der jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses der Einzelvereinbarung aktuellen Preistabelle.
7.3 Die jeweiligen Preise gelten bis auf weiteres. Merokey kann diese Beträge jederzeit ändern. Eine Änderung wird von Merokey auf der Website www.merokey.com bekannt gegeben. Kund*innen haben in diesem Fall die Möglichkeit das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
7.4 Die Einführung bzw. die Erhöhung von allfälligen Anmelde- oder Jahresgebühren wird rechtzeitig bekannt gegeben; Kund*innen haben in diesem Fall die Möglichkeit das Vertragsverhältnis ohne Bezahlung dieser Gebühren zu beenden.
7.5 Mit ordnungsgemäßem Abschluss der Abholung des Fahrzeuges endet die Berechnung von Kosten. Kund*innen können im Internet unter www.merokey.com oder in der Web-App nach dem Login im Kundenprofil einen Überblick über ihre Nutzungen einsehen.
8. Bezahlung der Nutzung, Zahlungsmethode
8.1 Für kostenpflichtige Nutzungen von Merokey-Stationen oder sonstigen Services müssen Nutzer*innen bei der Registrierung die für die Abrechnung erforderlichen Daten angeben und ein Guthaben aufladen. Das Guthaben wird über externe Zahlungsanbieter aufgeladen. Es werden hier die gängigen Online Zahlungsmöglichkeiten angeboten. Zum Schutz des Guthabens ist für eine Anmeldung eine 2 Stufen Authentifizierung mittels SMS-Zugangscode vorgesehen.
8.2 Nutzer*innen sind nicht berechtigt, Gegenforderungen der Merokey gegen eigene Forderungen aufzurechnen, außer wenn Merokey die Gegenforderung anerkannt hat, wenn über die Gegenforderung des/der Nutzer*in ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt oder bei Zahlungsunfähigkeit der Merokey.
9. Zahlung und Zahlungsverzug
9.1 Die Abbuchung vom aufgeladenen Guthaben erfolgt standardmäßig automatisch nach Abschluss der Reservierung (Abbruch oder Einstellung) bzw. nach Entnahme des Rades. Erlangt das Guthaben aufgrund einer Aktion einen negativen Betrag, muss das Guthaben gegebenenfalls vor einer neuerlichen Aktion aufgeladen werden. Eine laufende Aktion kann immer zu Ende geführt werden.
9.2 Einwendungen gegen von Merokey abgerechnete Beträge sind innerhalb eines Monats nach Abbuchung des Betrages vom Guthaben schriftlich geltend zu machen. Rückzahlungsansprüche der Kund*innen werden seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde/die Kundin nicht eine andere Weisung erteilt.
10. Haftung der Kund*innen
10.1 Kund*innen haften für alle von ihnen oder von ihnen zurechenbaren Dritten verursachten und verschuldeten Schäden, die Merokey oder dem Inhaber der Merokey-Stationen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Stationen entstehen.
10.2 Hinsichtlich von Kund*innen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung von Merokey-Stationen schuldhaft verursachten Schäden hält der Kunde/die Kundin Merokey oder den Inhaber der Merokey-Stationen vollständig schad- und klaglos.
11. Haftung von Merokey
11.1 Die Haftung von Merokey ist bei sämtlichen von ihr verursachten Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11.2 Merokey haftet nicht für Beschädigungen der eingestellten Fahrzeuge durch Dritte oder das Abhandenkommen der eingestellten Fahrzeuge, es sei denn, es liegt grobes Verschulden von Merokey vor. Weiters haftet Merokey nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch höhere Gewalt entstehen sowie ebenso nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Merokey ist weiters nicht für den Zustand der sonstigen Örtlichkeiten wie z.B. Zugangswege verantwortlich.
11.3 Der Ersatz eines nachgewiesenen Schadens durch Merokey ist mit einem Betrag von max. € 500,– begrenzt; ausgenommen davon sind Personenschäden.
12. Nutzerdaten
12.1 Der Kunde/die Kundin kann seine/ihre NUTZERDATEN jederzeit und beliebig oft ändern.
12.2 Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich seine/ihre persönlichen NUTZERDATEN, insbesondere sein/ihr persönliches Passwort, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.
12.3 In eigener Verantwortung kann der Kunde/die Kundin Dritten, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Verwendung seiner/ihrer NUTZERDATEN gestatten. Der Kunde/die Kundin ist hierbei verpflichtet, die gegenständlichen AGB an den Dritten zu überbinden. Jedenfalls haftet der Kunde/die Kundin in diesem Fall solidarisch mit dem legitimierten Dritten.
12.4 Sollten dem Kunden/der Kundin Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine/ihre NUTZERDATEN missbräuchlich verwendet werden, ist er/sie verpflichtet, dies Merokey unverzüglich mitzuteilen und das Passwort unverzüglich zu ändern. Merokey weist ausdrücklich darauf hin, dass Mitarbeiter von Merokey nur dann zur Abfrage des Passworts berechtigt sind, wenn der Kunde/die Kundin mit ihnen in Kontakt tritt.
12.5 Unterlässt der Kunde/die Kundin diese Mitteilung haftet er/sie für alle Schäden, die durch die unverzügliche Meldung vermieden worden wären.
12.6 Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, Merokey unverzüglich über Änderungen seiner/ihrer persönlichen Daten sowie – im Falle kostenpflichtiger Nutzungen – der für die Abrechnung relevanten Daten (Kontonummer, Bankverbindung) zu informieren.
13. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
13.1 Die Rahmenvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsparteien sind jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Kündigung bzw. ein Widerruf der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Kündigung an Merokey. Ein allfälliges Guthaben wird unter Angabe der Kontonummer im Kündigungsscheiben abzüglich der Bearbeitungsgebühr rücküberwiesen.
13.2 Insbesondere bei unberechtigter Nutzung oder missbräuchlicher Verwendung der NUTZERDATEN ist Merokey jederzeit berechtigt, den Kunden/die Kundin zu sperren, ihm/ihr die weitere Benutzung der Merokey-Stationen zu untersagen und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
13.3 Eine Einzelvereinbarung endet, wenn der/die Nutzer*in den jeweiligen Einstellvorgang an einer Merokey-Station bzw. die gebuchte Nutzung ordnungsgemäß beendet.
14. Datenschutz
14.1 Der Kunde/die Kundin erteilt hiermit seine/ihre ausdrückliche, widerrufliche Zustimmung, dass Merokey alle ihm/ihr im Rahmen dieses Vertragsabschlusses zugegangenen Daten welcher Art auch immer – automatisationsunterstützt bearbeiten und speichern darf.
14.2 Merokey verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer*innen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen (insbesondere Art 6 Abs 1 DSGVO). Dementsprechend werden Daten nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeitet; insbesondere, wenn die Datenverarbeitung zur Erfüllung der Leistungen von Merokey vertraglich erforderlich ist oder eine Einwilligung der Nutzer*innen vorliegt. Die genannten personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen, zur Erstellung von Nutzungsstatistiken, und zur Beantwortung von Anfragen.
14.3 Der Kunde/die Kundin erteilt hiermit seine/ihre ausdrückliche, jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass Merokey alle Vorgänge, die einen Kunden/eine Kundin, ein Kund*innen-Konto und die entsprechenden Nutzerdaten betreffen, insbesondere Transaktionsdaten, zu Beweiszwecken bis maximal 7 Jahre aufzeichnen darf. Die Aufzeichnung wird zur Überprüfung der Richtigkeit der eingezogenen Rechnungsbeträge genutzt. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen gesichert aufbewahrt.
14.4 Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Merokey gibt die Daten nur weiter, wenn dies z.B. auf Grundlage des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO für die Durchführung der Serviceleistung erforderlich ist oder aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO an einem wirtschaftlichen und effektiven Betrieb. Merokey kann Subunternehmer einsetzen z.B. ein Callcenter, das im Auftrag Kundenanfragen übernimmt, einen Zahlungsanbieter für Online Zahlungen sowie einen technischen Auftragsverarbeiter für den Betrieb der Online Dienste. Zahlungsdaten wie Kreditkartennummer oder Kontoinformationen sind nur dem Online Zahlungsanbieter bekannt und werden von Merokey nicht gespeichert. Subunternehmer der Merokey befinden sich in der EU bzw. EWR und sind mit einer entsprechend Auftragsverarbeitung verpflichtet. Eine Weitergabe in Drittstaaten findet nicht statt. Merokey ergreift geeignete rechtliche Vorkehrungen und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen, um für den Schutz der personenbezogenen Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.
14.5 Merokey ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über Kund*innen, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweisen.
14.6 Merokey trifft organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch Merokey verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
14.7 Rechte der Nutzer*innen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Nutzer*innen haben das Recht
(i) eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art 15 DSGVO;
(ii) die Vervollständigung der sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen;
(iii) zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen;
(iv) zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie Merokey bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern;
(v) das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Hierfür ist Merokey per E-Mail an info@merokey.com zu kontaktieren.
14.8 Der Kunde/die Kundin kann diese Zustimmungserklärung jederzeit schriftlich bei Merokey GmbH, Grillparzergasse 5, 2603 Felixdorf oder per E-Mail an info@merokey.com widerrufen und gleichzeitig das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden.
15. Sonstiges
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
15.2 Gerichtsstand für alle sich aus Nutzungsvereinbarungen im Sinne dieser AGB zwischen Merokey und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von Merokey örtlich zuständige Gericht. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Einzelabreden, die von diesen AGB abweichen, müssen schriftlich vereinbart werden.
15.4 Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung im Sinne dieser ABG haben schriftlich and die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Vertragspartners zu erfolgen.
15.5 Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
01.05.2021 Merokey GmbH,
E-Mail: info@merokey.com
Webseite: www.merokey.com
Merokey GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Business Kunden
Stand 01.12.2020; Letzte Änderung der AGB: 01.05.2021
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Merokey und dem Kunden wird ausschließlich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Abweichende Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann vor, wenn sie schriftlich niedergelegt und von Merokey ausdrücklich akzeptiert wurden.
1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen Merokey und dem Kunden, auch wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Merokey ist nicht verpflichtet, entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu widersprechen.
2. Anbote und Vertragsabschluss
2.1. Merokey zugegangene Anbote werden von Merokey ausschließlich durch schriftliche Annahmeerklärung oder durch Erfüllung angenommen. Merokey ist auch bei Bestehen einer dauernden Geschäftsverbindung nicht verpflichtet, zugegangenen Angeboten ausdrücklich zu widersprechen. Der Anbotsteller ist an sein Angebot für 4 Wochen gebunden.
2.2. Anbote von Merokey sind stets freibleibend, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Merokey ist daher berechtigt, seine Anbote bis zum Vertragsschluss jederzeit beliebig abzuändern oder zu widerrufen.
2.3. Sämtliche Kostenvoranschläge von Merokey sind unverbindlich. Merokey ist nicht verpflichtet, bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen auf diese hinzuweisen. Weist Merokey auf die Kostenüberschreitung hin, so gilt diese als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
2.4. Sämtliche Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind unverbindlich. Merokey behält sich deren jederzeitige Abänderung vor. Sämtliche Ansprüche aufgrund derartiger Angaben, insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, werden einvernehmlich ausgeschlossen.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – ab Werk exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Sämtliche Zahlungen sind bei Rechnungserhalt binnen 10 Tagen spesenfrei und ohne Abzug fällig. Der Zahlungsverzug tritt von selbst ein, ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf.
3.3. Im Falle des Zahlungsverzuges vereinbaren die Vertragsteile Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. Merokey ist berechtigt, sich zur Betreibung seiner offenen Forderungen eines Inkassodienstes oder anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Der Kunde verpflichtet sich, Merokey sämtliche dabei entstehenden Kosten zu ersetzen.
3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Merokey berechtigt, das Vertragsverhältnis, sei es auf bestimmte oder unbestimmte Dauer, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Merokey kommt wahlweise das Recht zu, den angebotenen Dienst bzw. seine Dienstleistungen unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen zu unterbrechen. Die Pflicht zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes bleibt in diesem Fall aufrecht. Sonstige Rechte zur sofortigen Auflösung oder Dienstunterbrechung durch Merokey, insbesondere nach sonstigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.
3.5. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Merokey ist ausgeschlossen, es sei denn die behaupteten offenen Forderungen sind von Merokey ausdrücklich schriftlich anerkannt worden.
3.6. Sofern der Kunde innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungserhalt keine schriftlichen Einwendungen gegen die Rechnung erhebt, gilt die Rechnung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach als anerkannt.
3.7.Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird nach dem VPI 2015 oder einem an dessen Stelle tretenden Index wertgesichert. Als Ausgangsbasis gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Eine Anpassung des Entgeltes wird jeweils im Folgemonat zu jenem Monat wirksam, in dem sich der Indexwert um mehr als 3% verändert.
3.8. Sämtliche von Merokey gelieferten Waren/Dienstleistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung im Eigentum von Merokey. Während aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware auf seine Kosten instand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (wie etwa einem Zahlungsverzug) ist Merokey berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzuholen, wobei dadurch kein Vertragsrücktritt eintritt. Der Kunde ist diesfalls zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
4. Liefer- und Fertigstellungstermine
Merokey ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, wobei angemessene Lieferfristenüberschreitungen als vom Kunden genehmigt gelten. Fixgeschäfte müssen explizit vereinbart werden. Falls Merokey schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Merokey zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen wie etwa behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines Lieferanten ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Merokey kann diesfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Die Art der Versendung bestimmt Merokey. Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten kann Merokey ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Kunden sind – soweit eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war – verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
5. Pflichten des Kunden
Für die vertragskonforme Ausführung der Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlichen Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet Merokey nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, aus den durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Betriebes erforderliche Energie ist vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
6. Montage
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag der Montageort zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für die Montage ist, widrigenfalls Merokey berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden einzufordern. Eventuell ergänzend zur Vertragserfüllung erforderliche Arbeiten anderer Professionisten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Sollten diese zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass Merokey umgehend mit der Montage beginnen kann, können allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden eingefordert werden. Kosten für entstehende Nacharbeiten sowie für die Beseitigung von bei vertragskonformer Lieferung bzw. Leistung üblichen und die Endreinigung trägt der Kunde. Strom ist vom Kunden zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsscheines zu bestätigen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Die Gewährleistung für Waren oder Dienstleistungen von Merokey beschränkt sich auf Verbesserung. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegenüber Merokey sind bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe geltend zu machen. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und bei Hervorkommen eines Mangels diesen binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Nacherfüllung oder Verbesserung verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Merokey leistet keine Gewähr für Mängel, die auf einer unsachgemäßen Verwendung, bei nicht zuvor von Merokey genehmigten Reparaturen oder während Zahlungsverzug des Kunden auftreten. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
7.3. Bezieht Merokey Waren oder Dienstleistungen, so ist Merokey zur Wahrung seiner Rechte gegenüber dem Lieferanten nicht verpflichtet, die Waren einer Überprüfung zu unterziehen. Merokey ist berechtigt, entdeckte Mängel innerhalb von 12 Monaten dem Lieferanten schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge).
7.4. Die Haftung von Merokey für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, insbesondere Folgeschäden einschließlich Datenverlust und reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, wird generell ausgeschlossen. Die Höhe jedes Schadenersatzanspruches wird auf den jeweiligen Nettoauftragswert der von Merokey zu erbringenden Leistungen, maximal aber auf EUR 100.000,–, beschränkt. Merokey haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können. Weiters haftet Merokey nicht für fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
7.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
7.6. Für den Fall eines kundenseitigen Vertragsrücktrittes nach Vorliegen der Annahmeerklärung ist Merokey – unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche – jedenfalls berechtigt, 30 % – bei Sonderanfertigungen 100 % – der Auftragssumme als pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden, verschuldensunabhängigen Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Merokey aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktritt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
8. Geheimhaltung
8.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller während der Geschäftsbeziehung
mit Merokey – in welcher Form auch immer (schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung) erlangten – Informationen Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte, technischen Zeichnungen, Modelle, Kalkulationen und sonstigen Daten („vertrauliche Informationen“), soweit sie nicht allgemein oder dem Kunden auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind oder der Kunde von Merokey schriftlich von seiner Verpflichtung entbunden wurde. Die vertraulichen Informationen dürfen weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als den Vertragszweck verwendet werden.
8.2. Im Fall der Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, alle vertraulichen Informationen an Merokey zu retournieren oder zu vernichten und alle dazu elektronisch gespeicherten Daten zu löschen. Der Kunde wird Merokey auf deren Aufforderung hin binnen einer Woche schriftlich bestätigen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit in gleichem Umfang auch von den von ihm allenfalls beigezogenen Dienstnehmern, Gesellschaftsorganen und Beratern (wie zB Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern), oder sonstigen Dritten, die Zugang zu den Informationen haben, eingehalten wird.
8.4. Die Verpflichtungen nach Punkt 8 bleiben auch nach vollständiger Erfüllung der Lieferung bzw. Leistung durch Merokey sowie nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zum Kunden aufrecht.
8.5. Im Falle des Verstoßes des Kunden gegen eine der Verpflichtungen nach Punkt 8 ist Merokey berechtigt, für jeden Verstoß eine Pönale iHv 5 % der Bruttoabrechnungssumme zu verlangen. Die vereinbarte Pönale steht Merokey unabhängig vom Verschulden des Kunden zu, der Nachweis eines entsprechenden Schadens ist nicht erforderlich. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche seitens Merokey bleiben auch bei leichter Fahrlässigkeit des Kunden unberührt.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Merokey die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung von berechtigten Interessen erforderlich ist und kein entgegengesetzten schutzwürdigen Interessen des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegen.
9.2. Personenbezogene Daten, die Merokey oder Dritte betreffen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, hat der Kunde insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen und alle sonstigen Bestimmungen der DSGVO zu beachten.
10. Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber Merokey werden ausgeschlossen.
11. Gefahrtragung
Die Gefahr für von Merokey angelieferte und am Leistungsort sachgerecht montierte Anlagen trägt der Kunde.
12. Allgemeines
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
12.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Merokey und dem Kunden ist das sachlich in Betracht kommende Gericht für den Sitz von Merokey zuständig.
12.3. Die Anfechtung bzw. Anpassung von geschlossenen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen seitens des Kunden, insbesondere wegen Irrtums oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, ist ausgeschlossen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.5. Ist der Kunde Verbraucher und bestehen gegenüber Verbrauchern zwingende gesetzliche Regelungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichen, so sind diese gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
12.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieser Bedingung durch mündliche Vereinbarung oder konkludente Handlung wird ausgeschlossen.
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Merokey und dem Kunden wird ausschließlich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Abweichende Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann vor, wenn sie schriftlich niedergelegt und von Merokey ausdrücklich akzeptiert wurden.
1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen Merokey und dem Kunden, auch wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Merokey ist nicht verpflichtet, entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu widersprechen.
2. Anbote und Vertragsabschluss
2.1. Merokey zugegangene Anbote werden von Merokey ausschließlich durch schriftliche Annahmeerklärung oder durch Erfüllung angenommen. Merokey ist auch bei Bestehen einer dauernden Geschäftsverbindung nicht verpflichtet, zugegangenen Angeboten ausdrücklich zu widersprechen. Der Anbotsteller ist an sein Angebot für 4 Wochen gebunden.
2.2. Anbote von Merokey sind stets freibleibend, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Merokey ist daher berechtigt, seine Anbote bis zum Vertragsschluss jederzeit beliebig abzuändern oder zu widerrufen.
2.3. Sämtliche Kostenvoranschläge von Merokey sind unverbindlich. Merokey ist nicht verpflichtet, bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen auf diese hinzuweisen. Weist Merokey auf die Kostenüberschreitung hin, so gilt diese als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
2.4. Sämtliche Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind unverbindlich. Merokey behält sich deren jederzeitige Abänderung vor. Sämtliche Ansprüche aufgrund derartiger Angaben, insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, werden einvernehmlich ausgeschlossen.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – ab Werk exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Sämtliche Zahlungen sind bei Rechnungserhalt binnen 10 Tagen spesenfrei und ohne Abzug fällig. Der Zahlungsverzug tritt von selbst ein, ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf.
3.3. Im Falle des Zahlungsverzuges vereinbaren die Vertragsteile Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. Merokey ist berechtigt, sich zur Betreibung seiner offenen Forderungen eines Inkassodienstes oder anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Der Kunde verpflichtet sich, Merokey sämtliche dabei entstehenden Kosten zu ersetzen.
3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Merokey berechtigt, das Vertragsverhältnis, sei es auf bestimmte oder unbestimmte Dauer, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Merokey kommt wahlweise das Recht zu, den angebotenen Dienst bzw. seine Dienstleistungen unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen zu unterbrechen. Die Pflicht zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes bleibt in diesem Fall aufrecht. Sonstige Rechte zur sofortigen Auflösung oder Dienstunterbrechung durch Merokey, insbesondere nach sonstigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.
3.5. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Merokey ist ausgeschlossen, es sei denn die behaupteten offenen Forderungen sind von Merokey ausdrücklich schriftlich anerkannt worden.
3.6. Sofern der Kunde innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungserhalt keine schriftlichen Einwendungen gegen die Rechnung erhebt, gilt die Rechnung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach als anerkannt.
3.7.Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird nach dem VPI 2015 oder einem an dessen Stelle tretenden Index wertgesichert. Als Ausgangsbasis gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Eine Anpassung des Entgeltes wird jeweils im Folgemonat zu jenem Monat wirksam, in dem sich der Indexwert um mehr als 3% verändert.
3.8. Sämtliche von Merokey gelieferten Waren/Dienstleistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung im Eigentum von Merokey. Während aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware auf seine Kosten instand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (wie etwa einem Zahlungsverzug) ist Merokey berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzuholen, wobei dadurch kein Vertragsrücktritt eintritt. Der Kunde ist diesfalls zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
4. Liefer- und Fertigstellungstermine
Merokey ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, wobei angemessene Lieferfristenüberschreitungen als vom Kunden genehmigt gelten. Fixgeschäfte müssen explizit vereinbart werden. Falls Merokey schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Merokey zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen wie etwa behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines Lieferanten ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Merokey kann diesfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Die Art der Versendung bestimmt Merokey. Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten kann Merokey ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Kunden sind – soweit eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war – verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
5. Pflichten des Kunden
Für die vertragskonforme Ausführung der Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlichen Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet Merokey nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, aus den durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Betriebes erforderliche Energie ist vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
6. Montage
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag der Montageort zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für die Montage ist, widrigenfalls Merokey berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden einzufordern. Eventuell ergänzend zur Vertragserfüllung erforderliche Arbeiten anderer Professionisten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Sollten diese zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass Merokey umgehend mit der Montage beginnen kann, können allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden eingefordert werden. Kosten für entstehende Nacharbeiten sowie für die Beseitigung von bei vertragskonformer Lieferung bzw. Leistung üblichen und die Endreinigung trägt der Kunde. Strom ist vom Kunden zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsscheines zu bestätigen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Die Gewährleistung für Waren oder Dienstleistungen von Merokey beschränkt sich auf Verbesserung. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegenüber Merokey sind bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe geltend zu machen. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und bei Hervorkommen eines Mangels diesen binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Nacherfüllung oder Verbesserung verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Merokey leistet keine Gewähr für Mängel, die auf einer unsachgemäßen Verwendung, bei nicht zuvor von Merokey genehmigten Reparaturen oder während Zahlungsverzug des Kunden auftreten. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
7.3. Bezieht Merokey Waren oder Dienstleistungen, so ist Merokey zur Wahrung seiner Rechte gegenüber dem Lieferanten nicht verpflichtet, die Waren einer Überprüfung zu unterziehen. Merokey ist berechtigt, entdeckte Mängel innerhalb von 12 Monaten dem Lieferanten schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge).
7.4. Die Haftung von Merokey für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, insbesondere Folgeschäden einschließlich Datenverlust und reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, wird generell ausgeschlossen. Die Höhe jedes Schadenersatzanspruches wird auf den jeweiligen Nettoauftragswert der von Merokey zu erbringenden Leistungen, maximal aber auf EUR 100.000,–, beschränkt. Merokey haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können. Weiters haftet Merokey nicht für fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
7.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
7.6. Für den Fall eines kundenseitigen Vertragsrücktrittes nach Vorliegen der Annahmeerklärung ist Merokey – unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche – jedenfalls berechtigt, 30 % – bei Sonderanfertigungen 100 % – der Auftragssumme als pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden, verschuldensunabhängigen Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Merokey aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktritt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
8. Geheimhaltung
8.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller während der Geschäftsbeziehung
mit Merokey – in welcher Form auch immer (schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung) erlangten – Informationen Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte, technischen Zeichnungen, Modelle, Kalkulationen und sonstigen Daten („vertrauliche Informationen“), soweit sie nicht allgemein oder dem Kunden auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind oder der Kunde von Merokey schriftlich von seiner Verpflichtung entbunden wurde. Die vertraulichen Informationen dürfen weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als den Vertragszweck verwendet werden.
8.2. Im Fall der Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, alle vertraulichen Informationen an Merokey zu retournieren oder zu vernichten und alle dazu elektronisch gespeicherten Daten zu löschen. Der Kunde wird Merokey auf deren Aufforderung hin binnen einer Woche schriftlich bestätigen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit in gleichem Umfang auch von den von ihm allenfalls beigezogenen Dienstnehmern, Gesellschaftsorganen und Beratern (wie zB Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern), oder sonstigen Dritten, die Zugang zu den Informationen haben, eingehalten wird.
8.4. Die Verpflichtungen nach Punkt 8 bleiben auch nach vollständiger Erfüllung der Lieferung bzw. Leistung durch Merokey sowie nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zum Kunden aufrecht.
8.5. Im Falle des Verstoßes des Kunden gegen eine der Verpflichtungen nach Punkt 8 ist Merokey berechtigt, für jeden Verstoß eine Pönale iHv 5 % der Bruttoabrechnungssumme zu verlangen. Die vereinbarte Pönale steht Merokey unabhängig vom Verschulden des Kunden zu, der Nachweis eines entsprechenden Schadens ist nicht erforderlich. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche seitens Merokey bleiben auch bei leichter Fahrlässigkeit des Kunden unberührt.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Merokey die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung von berechtigten Interessen erforderlich ist und kein entgegengesetzten schutzwürdigen Interessen des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegen.
9.2. Personenbezogene Daten, die Merokey oder Dritte betreffen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, hat der Kunde insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen und alle sonstigen Bestimmungen der DSGVO zu beachten.
10. Zurückbehaltungsrechte
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber Merokey werden ausgeschlossen.
11. Gefahrtragung
Die Gefahr für von Merokey angelieferte und am Leistungsort sachgerecht montierte Anlagen trägt der Kunde.
12. Allgemeines
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
12.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Merokey und dem Kunden ist das sachlich in Betracht kommende Gericht für den Sitz von Merokey zuständig.
12.3. Die Anfechtung bzw. Anpassung von geschlossenen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen seitens des Kunden, insbesondere wegen Irrtums oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, ist ausgeschlossen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.5. Ist der Kunde Verbraucher und bestehen gegenüber Verbrauchern zwingende gesetzliche Regelungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichen, so sind diese gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.
12.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieser Bedingung durch mündliche Vereinbarung oder konkludente Handlung wird ausgeschlossen.